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FAQ

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen auf einen Blick. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, so kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular.

Hausgeld muss jeder Wohnungseigentümer bezahlen. Das sollte bereits vor einem Kauf mit eingeplant werden. Die Höhe des Hausgeldes wird von der Hausverwaltung in einem Wirtschaftsplan festgelegt, welcher durch die Eigentümergemeinschaft genehmigt / beschlossen wird.

Hierbei handelt es sich um eine Nebenkostenabschlagszahlung für den Eigentümer, welche neben den umlagefähigen Betriebskosten wie z.B. Heizung, Versicherungen, Hausmeister, etc. auch nicht umlagefähige Nebenkosten wie Rücklagenzufuhr, Hausverwaltung und Kontoführungsgebühren beinhaltet. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Abrechnung durch den zuständigen Verwalter. Überschüsse werden natürlich zurückerstattet, fehlende Beträge müssen entsprechend nachgezahlt werden.

Sollten Sie einmal verhindert sein und nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, regelt die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft eine Bevollmächtigung Dritter. In der Einladung zur Versammlung liegt bereits ein Vordruck bei, welcher im Original unterzeichnet vor der Versammlung an die Hausverwaltung überreicht werden muss.

Um ein Thema auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu ergänzen können Sie einfach unser Kontaktformular in Ihrem Kundenportal nutzen. 

Nein! Schäden oder Mängel am Gemeinschaftseigentum sind zwingend der Hausverwaltung zu melden. Wir kümmern uns unverzüglich darum und leiten die notwendigen Schritte unter Berücksichtigung evtl. Wartungsverträge und Gewährleistungsansprüche ein.

Sollte trotzdem selbst ein Handwerker beauftragt werden gilt grundsätzlich „Auftraggeber zahlt“.

Vorab ist anzumerken, dass eine Frage zur Nebenkostenabrechnung und ähnliches keinen Notfall darstellt. Stellen Sie einen Notfall wie z.B. Feuer oder einen Wasserschaden fest, erreichen Sie uns telefonisch in unserem Büro unter 0451 / 16081325.

Bei Feuer, Hochwasser, etc. ist unverzüglich die Feuerwehr / Leitstelle unter 112 zu benachrichtigen.

Bei Gasgeruch im Haus verständigen Sie bitte unverzüglich die Feuerwehr / Leitstelle unter 112.

In der Betriebskostenverordnung (BetrKV) erhalten Sie eine ausführliche Übersicht aller Nebenkosten, die Sie auf Mieter:innen umlegen dürfen. Dabei handelt es sich um Kosten, die Sie als Vermieter:in für die Bewirtschaftung der Mietimmobilie haben. Bestimmte Nebenkosten sind umlagefähig. Das bedeutet, dass Sie sie im Rahmen der Warmmiete an Mieter:innen weitergeben dürfen. Damit sind sie umlagefähig und werden zu Betriebskosten.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.immobilienscout24.de/wissen/mieten/betriebskosten.html

Sie haben weitere Fragen? Wir sind für Sie da, füllen Sie einfach unser Kontakformular aus!